Das aktuelle Schuljahr

Start ins neue Schuljahr mit Maske

Aufgrund aktueller Vorgaben aus dem Ministerium müssen, zunächst bis zum 31. August 2020, allerdings einige Dinge beachtet werden.

Maskenpflicht

  • Am 01.09.2020 endet die Maskenpflicht im Unterricht.
    Auf den Fluren und auf dem Schulhof besteht weiterhin Maskenpflicht.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit mindestens zwei Masken dabeihaben, um diese auch im Laufe des Schulvormittages wechseln zu können.

Mensa

  • Die Mensa und der Kioskbetrieb werden zunächst geschlossen bleiben müssen. Ab wann das Angebot wieder aufgenommen wird, erfahren Sie hier auf unserer Internetseite.
  • Der Wasserspender in der Mensa ist aus Infektionsschutzgründen nicht in Betrieb. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder genügend eigene Getränke dabeihaben.

Präsenzunterricht

  • Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass der Präsenzunterricht gemäß Stundentafel zum Schuljahresbeginn der Regelfall sein soll. Unterricht, der nicht erteilt werden kann, wird in der Regel vertreten. Das Unterrichts- und Förderangebot soll so umfassend wie möglich durchgeführt werden.

Sportunterricht

  • Der Sportunterricht findet – ohne Mund-Nase-Bedeckungen – bis zu den Herbstferien im Freien statt.

Distanzunterricht

  • Distanzunterricht soll der Ausnahmefall sein.
  • Neu ist aber, dass sich die Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler wie auch die Leistungsbewertung nun vollumfänglich auch auf den Distanzunterricht erstreckt.
  • Der Distanzunterricht wird je nach Stand des Infektionsgeschehens eingesetzt und kann auch für einzelne Schülerinnen und Schüler gelten (z.B. während Quarantänemaßnahmen) oder auch, wenn Lehrpersonen ihren Präsenzunterricht aus zwingenden Gründen nicht erteilen und auch nicht vertreten werden können.
    Unser aktualisiertes Konzept zum Distanzunterricht finden Sie in Kürze auf unserer Internetseite.

Vorerkrankungen

  • Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung vorliegen könnte. In einem solchen Fall kontaktieren Sie – nach der Abklärung bei einer Ärztin oder einem Arzt – bitte umgehend die Schulleitung! Gleiches gilt entsprechend für volljährige Schülerinnen und Schüler.
  • Der Schutz vorerkrankter Angehöriger soll vorrangig durch präventive Maßnahmen innerhalb der häuslichen Gemeinschaft erfolgen. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern zu diesem Zweck kann nur noch in Ausnahmefällen und für einen streng begrenzten Zeitraum genehmigt werden.
  • Sollten Sie bei Ihrem Kind Krankheitssymptome wahrnehmen, die auf eine mögliche COVID-19-Infektion hindeuten (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn), lassen Sie sie unbedingt zu Hause und klären Sie die Symptome ärztlich ab.

    Kinder, die in der Schule symptomatisch werden, werden zum Schutz vor möglicher Ansteckung anderer unverzüglich aus dem Unterricht genommen und müssen von Ihnen abgeholt werden.

    Bei einfachen Schnupfensymptomen melden Sie Ihr Kind bitte ebenfalls krank und beobachten Sie den Krankheitsverlauf 24 Stunden. Kommen keine weiteren Symptome hinzu, darf das Kind am kommenden Tag wieder zur Schule kommen.

Quarantänefall

  • Im Quarantänefall wird Distanzunterricht erteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier (MSB)!