Das aktuelle Schuljahr

Elterninformation 17.11.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den letzten Wochen befanden sich einige Schülerinnen und Schülern unserer Schule in Quarantäne. Lehrkräfte sind aktuell nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen, sodass der Schulbetrieb, abgesehen von den „normalen“ Krankmeldungen, personell stabil läuft.

Bevor Sie Ihr Kind in die Schule schicken beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Was ist zu beachten, bevor mein Kind in die Schule geht?


Um den Überblick über das Geschehen zu behalten, bitten wir Sie um Beachtung einiger Punkte bei Quarantänemeldungen:

Informieren Sie bitte telefonisch über das Sekretariat oder per Mail (graf-bernhard-rsl @ t-online.de) die Schulleitung über Quarantänefälle. Dort erfolgt eine zentrale Erfassung der Quarantänefälle, die wir dann an die Klassenleitungen weitergeben. Nur so ist sichergestellt, dass wir wichtige Informationen, die wir nur von Ihnen bekommen können, auch unmittelbar erhalten, nämlich:

  • Welches Gesundheitsamt hat die Quarantäne angeordnet?
  • Bis wann ist die Quarantäne angeordnet?
  • Erfolgte die Anordnung für Ihr Kind aufgrund eines festgestellten Coronatests oder aufgrund des Status als Kontaktperson ersten Grades?

Die Schulleitung informiert die Klassenleitungen über die Quarantäne Ihres Kindes. Die Klassenleitung eröffnet dann das Distanzlernen für Ihr Kind mit einer Mail und evtl. begleitend telefonisch und informiert die Fachlehrkräfte über Art und Dauer der Distanzbeschulung.

Für die Aufgabenversorgung und den Kontakt zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern wird in der Regel IServ verwendet. Die Mitarbeit in der Distanzbeschulung ist nicht freiwillig, sondern unterliegt der Bewertung.

Wichtig ist daher auch, dass Sie Ihr Kind, sollte es während der Quarantäne erkranken, auch krank melden. In diesem Fall benötigen wir zeitnah ein Attest. Mit der Krankmeldung endet die Pflicht zur Mitarbeit im Distanzunterricht.

Als schwierig erweist sich für Klassenlehrkräfte wie auch für die Schulleitung der Umgang mit uns gemeldeten Quarantänefällen, die nicht vom zuständigen Gesundheitsamt, sondern „freiwillig“, „vorsichtshalber“ oder „auf ärztlichen Rat“ angetreten werden. Maßgabe für uns als Schule ist nach wie vor, dass nur direkte Kontaktpersonen bzw. vom Gesundheitsamt angeordnete Fälle auch als solche zu behandeln sind. Andererseits kann man den Medien entnehmen, dass die Gesundheitsämter in zunehmendem Maße überlastet sind und mit der Nachverfolgung nicht nachkommen. Weder als Klassenleitung noch als Schulleitung haben wir die Kompetenz oder Berechtigung, Corona-Fragen zu beurteilen oder gar zu Quarantänemaßnahmen zu beraten. Dennoch erkennen wir natürlich das Ziel von Eltern an, in Fällen großer Unsicherheit den Schutz anderer gewährleisten zu wollen. Auch in Fällen „eigeninitiativer“ Quarantäne stellen wir also Aufgaben bereit.

Bitte beachten Sie auch folgende Regelung: Es besteht nach wie vor ein Betretungsverbot des Schulgebäudes für schulfremde Personen.

Sie dürfen das Schulgebäude nicht betreten!

Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an das Sekretariat.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!