Das aktuelle Schuljahr

Aktuelle Regelungen zu Corona

Liebe Eltern und Erziehunbgsberechtigte,

an dieser Stelle die aktuellen Regelungen zu Corona:

 Regelungen zur Quarantäne:

  • Die Quarantäne für Kontaktpersonen, also nicht selbst infizierte Personen, ist nur ausnahmsweise (z. B. mangelhafte Einhaltung von Hygieneregeln; besonders enger Kontakt, über das Normalmaß hinausgehender Kontakt zur infizierten Person) erforderlich und wird von der Gesundheitsbehörde im Einzelfall entschieden.
    Hinweis:
    Entscheidend ist hier, dass die Schule über ein Hygienekonzept verfügt und dieses auch eingehalten wird (also insbes. Maskentragen im Unterricht). Anderenfalls muss mit Quarantänisierung der Kontaktpersonen gerechnet werden.
  • Sollte die Quarantäne für asymptomatische Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen dennoch ausnahmsweise angeordnet werden, soll sie durch „Freitestung“ frühzeitig beendet werden, um die Wiederteilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die Durchführung von Freitestungen fällt nicht in die Verantwortung der Schulen.
  • Eine Freitestung ist am fünften Tag mittels eines PCR-Tests oder eines qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltests möglich. Der Nachweis einer erfolgreichen Freitestung muss der Schule vorgelegt werden, da nur so der Verdacht einer Gefahr für die Gesundheit Dritter (§ 54 Absatz 3 Schulgesetz) ausgeräumt werden kann.
    Hinweis:
    Eine Freitestung in der Schule ist demnach nicht möglich, da er in der Schule vorgelegt werden muss.

 

Corona-Tests an weiterführenden Schulen:

  • Ab Montag, 20. September 2021, sind an den weiterführenden Schulen grundsätzlich drei wöchentliche Testungen durchzuführen. Die Testungen sollen in der Regel montags, mittwochs und freitags erfolgen.
  • Personen, die zum Zeitpunkt der von der Schule für sie angesetzten Schultestung einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden Testnachweis einer Teststelle (Bürgertest) vorlegen, müssen nicht an der Schultestung teilnehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.