Lern- und Erziehungskonzept

Erprobungsstufe

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 sind als Erprobungsstufe zusammengefasst und bilden eine pädagogische Einheit, deren wichtigste Zielsetzung es ist, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen zu stärken.

Die in den Klassen unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer stehen während der gesamten Zeit in ständigem Kontakt mit den Erziehungsberechtigten. Auf der Grundlage der Vierteljahreskonferenzen informieren sie diese über den Leistungs - und Entwicklungsstand ihrer Kinder und beraten sie hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn.

Der Übergang von der Klasse 5 in die Klasse 6 erfolgt ohne formelle Versetzung.

In Absprache mit den Erziehungsberechtigten kann die Wiederholung der Klasse 5 oder der Übergang in die Klasse 6 der Hauptschule veranlasst werden. Besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern wird der Übergang zum Gymnasium empfohlen.

Am Ende der Klasse 6 trifft die Versetzungskonferenz die Entscheidung, ob die Schülerinnen und Schüler sich für die Schulform Realschule eignen, die Klasse 6 wiederholen können oder zur Hauptschule wechseln müssen.

Die maximale Verweildauer in der Erprobungsstufe beträgt 3 Jahre.

  • Übergang
  • Das Lernen lernen
  • Fachliche Förderung
  • Sozial-emotionale Förderung
  • Elternsprechtag
  • MINT
  • Angebote zur Entfaltung von Begabungen